Empfänger
cloſter ze mv̓nſterlingeg
Ausstellungsdatum
1292.
Ausstellungsort
Weitere Personen
oͮlrich der v̓ber- linger, elſbetvn von ſchoͤnnowe der meiſterinvn
Bemerkungen:
Es wird beurkundet, daß Ulrich der Überlinger für das Kloster in Münsterlingen 6 Mutt Dinkel, 1 Malter Hafer, 4 Schillinge Pfennige, sowie Gülten, von denen 3 Mutt Dinkel von einem Zehent in Osterhausen und der Rest von dem Hof in Guttingen stammen, zu einem ewigen Almosen gekauft hat unter der Voraussetzung, daß er auf Lebenszeit den Genuß davon hat. Stirbt er, so wird dem Kloster sein Anteil von 3 Mark Dinkel, 1 Malter Hafer und 4 Pfennige frei. Davon soll man in der Fasten seine Jahrzeit begehen und den Klosterfrauen davon Fisch oder was ihnen am liebsten ist, kaufen. Nach dem Tod seiner Ehefrau sind die 3 andern Mutt Dinkel frei. Davon soll man die Jahrzeit von beiden begehen. Ist das Gut dem Kloster frei, so soll man es weder verkaufen noch versetzen und es alle Jahre der jeweiligen Priorin oder Kellnerin aushändigen, damit niemand etwas davon fortnimmt, sondern allein die Jahrzeit davon begangen wird. Der Konvent hat sich dazu verpflichtet, wenn Ulrich und seine Ehefrau tot sind, ihrer im Gebet und in jeder Weise zu gedenken wie einer verstorbenen Klosterfrau. --
Literatur
Thurg. UB. 3. 808 Nr. 839.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW21009