Ausstellungsdatum
1298 Dezember 20.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Vitztum Reicher von der Rott beurkundet, daß er für seiner Vorfahren und sein eigenes Seelenheil den Hof rᷝdatz dem Chirchlein,</i> sein rechtmäßiges Eigen, der Jungfrau Maria und dem [Augustinerchorherren-]Stift zu Gars gestiftet hat. Zu seinen Lebzeiten soll man dem Kloster als Rekognition der Stiftung eine halbe Mahlzeit rᷝ(halben diͤnſt)</i> von dem Hof ausrichten. Nach seinem Tode soll der Hof dem Stift frei zufallen und gehören, und es darf ihn nutzen wie anderen Stiftsbesitz. Dann soll alljährlich im Chor zu Gars in voller Besetzung Reichers Jahrzeit begangen werden, sobald diese den Stiftsherren mitgeteilt worden ist. -- Vgl. Corpus Nr. 3146, von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3146. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40605