Aussteller
Empfänger
Rvͤlin des Spittelris
Ausstellungsdatum
1292 Februar 14.
Ausstellungsort
Mitsiegler
vͦlrich der vor genante lantgrave
Weitere Personen
Brvͦmat
Bemerkungen:
Ulrich, Landgraf im Elsaß, beurkundet, daß er Herrn Rulin, dem Sohn des Spittelers [=Spitalvorstehers] von Brumath 20 Mark Silbers zu einem rechten Sitzlehen [Lehen mit Residenzpflicht] gegeben hat, durch das er verpflichtet ist, sich für den Landgrafen und dessen Erben in Brumath aufzuhalten. Hierfür hat er ihm 15 Viertel Korn verpfändet, die er, der Landgraf, an Abgaben aus dem Dorfe Wippruch hat. Ausfälle aus dieser Einkunft wird der Landgraf Herrn Rulin innerhalb der Bannmeile von Brumath ergänzen. Dieses Korngelt soll Herrn Rulin und dessen Erben als rechtes Sitzlehen dienen, bis ihm von dem Landgrafen oder dessen Erben die 20 Mark Silber bezahlt werden. Erhält er 10 Mark, so hat er die Hälfte des Korngeltes freizugeben und die 10 Mark in der Bannmeile von Brumath anzulegen. Erhält er die ganze Summe, so soll er das ganze Korngelt freigeben und den Betrag in der Bannmeile von Brumath anlegen und daraus sein rechtes Sitzlehen in Brumath haben. --
Literatur
J. G. Lehmann, Gesch. der Grafschaft Hanau-Lichtenberg 1862, 1, 79.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW21038