Ausstellungsdatum
1295 Oktober 21
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Dietrich von Wiessenberch [Weißenberg, NÖ?, Dorselvermerk der Urk. nennt »Wiesenberg⟨] beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Frau Offmei von Ottenstein und seiner Erben das Burgrecht [Erbleihe] auf dem Baumgarten von Greuendorf [Grafendorf b. St. Pölten, NÖ], der Heinrich dem Müller und dessen Frau Gerbirg gehört hatte, an vier [Bd. V, S. 527 Z. 20 -- 22] genannte Männer und deren Erben zu freiem Burgrecht gegen Pacht von 4½ Schillingen gegeben hat. Die Pacht ist jährlich zu Michaelis [29. September] zu entrichten. Wollen die genannten Burgrechtsnehmer oder deren Erben den Baumgarten teilen, versetzen oder abgeben, so soll die Zahlung der 4½ Schillinge entsprechend aufgeteilt werden; Dietrich wird mit der Aufteilung einverstanden sein. Wollen Dietrich, seine Frau oder seine Erben das Burgrecht abgeben, soll es den Pächtern für acht Pfund Wiener Pfennige angeboten werden. Wollen diese es nicht haben, wird Dietrich es nach ihrem Rat abgeben. Für die Zuerkennung des Burgrechts haben sie an Dietrich elf Pfund und 60 Pfennige gezahlt sowie in Dietrichs Namen ein weiteres Pfund an dessen rᷝwirt</i> Ulrich Hertrich von Hedrichsdorf [Hadersdorf]. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50753