Ausstellungsdatum
1299 Oktober 24.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Eberhart von Bürglen beurkundet, daß er den Rat und die Gemeinde der Stadt Zürich sowie Herrn Wernher Biberli die 19 Mark Silbers Zürcher Gelötes erläßt, zu deren Zahlung sie ihm im Auftrage Bischof Heinrichs von Konstanz verpflichtet waren, wenn sie diese Summe in seinem Auftrag und auf seine Veranlassung Ulrich von Roggwil, Bürger von Konstanz, auszahlen. Wenn Ulrich das Geld erhalten hat, so gilt es auch für ihn als erhalten, und weder er noch seine Erben werden künftig gegenüber dem Rat und der Gemeinde von Zürich [darauf] Ansprache und Forderung erheben. -- Druckfehler Bd. 4, S. 586, Z. 14: rᷝin.</i> --
Literatur
ZU. 7, 114 Nr. 2519.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40979