1262 April 18

Zugangsnummer

N 12 (59 d)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1262 April 18
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Die Grafen Rudolf [IV.] und Gottfried von Habsburg und Konrad [I.] von Freiburg, sowie Otto von Ochsenstein, Burkard von Hohenstein, Burkard der Spender, der Rat und die Bürger von Straßburg beurkunden, daß sie den Waffenstillstand, der zwischen ihnen und ihren Verbündeten und Bischof Walther von Straßburg und dessen Verbündeten vom 17. März bis zum 23. April einschließlich geschlossen war [vgl. Corpus Nr. N 10] um weitere 15 Tage bis zum 8. Mai einschließlich verlängert haben. Dieser Waffenstillstand soll im gleichen Recht und unter den gleichen Bedingungen gelten, wie es in der früheren Waffenstillstandsurkunde [Corpus Nr. N 10] festgelegt ist. Danach tritt für beide Parteien der Rechtszustand wieder ein, der vor Beginn des Waffenstillstandes bestand. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 10. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 369 f. Nr. 488.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50014