Ausstellungsdatum
1286 Februar 5.
Ausstellungsort
Mitsiegler
konuant von Sulzberch
Weitere Personen
ſamenunge von adelnhuſen, Johes der ſmith, konuant von Sulcberch, vroͮwen der priorin / vnd der ſamenunge von Adelnhuſen
Bemerkungen:
Ottilie, die Äbtissin, und der Konvent des Benediktinerinnenstiftes Sulzburg im Bistum Konstanz beurkunden, daß sie sich mit der Priorin und dem Konvent Adelhausen im Streit um den Mann Johannes den Schmith aus Buggingen, den beide Teile als Bruder für sich in Anspruch nehmen zu können glaubten, dahin geeinigt haben, daß Stift Sulzburg das fahrende und liegende Gut des Johannes nießen und in Gewalt haben und Adelhausen nie nach dem Gut noch nach dem Mann fragen soll. Ausgenommen hievon sind zwei Juchart Reben und zwei Juchart Acker und ein Garten. Nach dem Tode des Johannes bekommt jede der beiden Parteien je ein Juchart Reben und ein Juchart Acker, welch letzteren Adelhausen wählen kann. Den Garten sollen die Adelhauserinnen im voraus [aus dem Nachlass] nehmen, weil er bei ihrer Kelter zu Buggingen liegt. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20235