Ausstellungsdatum
1282 August 21
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Das Johanniterhaus Dorlisheim [Unterelsaß], Herr Waltram Bubelin von Zehenacker und Herr Hug von Westhofen sind übereingekommen, daß die Johanniter das Gut zu Butenheim [ausgeg.] und Altdorf [Kr. Molsheim] Albrecht, dem Sohn Herrn Albrechts von Hermolsheim [Gemeinde Mutzig], zugesprochen haben, da Siegfried von Kirchberg und Konrad von Zehenacker bei den Heiligen geschworen und eidlich versichert haben, daß dieses Gut seiner Zeit zwischen Herrn Berthold von Hermolsheim, Albrechts Vorfahren, und Frau Gerhilt verwidmet worden war. Wenn Albrecht volljährig wird, soll er auf Anforderung des Johanniterhauses die Verwidmung selber eidlich bestätigen. Weigert er sich, den Eid binnen Jahresfrist zu leisten, fällt das Gut mit allem Ertrag, der von heute bis dahin aus dem Gute gezogen worden ist, unwiderruflich an das Johanniterhaus zurück. Stirbt Albrecht, sollen dessen Erben das Gut in derselben Weise eidlich beanspruchen (rᷝbehaben</i>). Wollen sie das nicht, fällt es wieder mit allem daraus gezogenen Ertrag an das Johanniterhaus zurück. Waltram und Hug verpflichten sich für Albrecht, daß sie ihn nach erreichter Volljährigkeit auf Anforderung hin veranlassen werden, die Verpflichtungen aus der Zuteilung (rᷝteilunge</i>) dieses und auch anderes Gutes, das man ihm zugesagt (rᷝveriehen</i>) hat, zu bestätigen und nichts dagegen zu tun. Verstößt er dagegen, so müssen sie innerhalb von einer Woche in der üblichen Weise in Molsheim Einlager halten, bis Albrecht seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Die Aussteller sind dahin übereingekommen, daß Heince von Altdorf mit Albrecht nichts zu tun hat. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50229