Ausstellungsdatum
1275 Januar 29
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Schultheiß Sifrit von Gundolsheim, der Rat und die Bürgergemeinde von Colmar beurkunden, daß sie mit den Bürgern von Straßburg vereinbart haben: Bis zum 20. April 1275 sollen sich die Bürger der beiden Städte gegenseitig aufsuchen und bis dahin sollen sie gegenseitig keine Pfändungen oder Schädigungen (rᷝbekumberunge</i>) vornehmen. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. N 127. --
Literatur
UB. Straßburg 2, 29 Nr. 44.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50130