Jans / von / Ror an chunraden daz Ranſhouen; probſt; wolchuͦn / / Gundachers / chneht / deſ / ammaneſ / daz / dem obern Ror - 1286 November 11.

Zugangsnummer

845

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Empfänger
chunraden daz Ranſhouen
probſt
wolchuͦn / / Gundachers / chneht / deſ / ammaneſ / daz / dem obern Ror
Ausstellungsdatum
1286 November 11.
Ausstellungsort
Zeuge
der / pernauwer
der rot leutolt
otto · zer / tæl
pernhart / von achlieten
vlrich · der · Shich
vlrich
wolfper der paier
Bemerkungen:
Jans von Rohr beurkundet, daß Walchun, der Knecht Gundackers, des Ammanns von Ober-Rohr, dem Probst Konrad von Ranshofen gegenüber seine Erbansprüche und sein Recht am Gut auf dem Berg zu Ober-Rohr geltend gemacht hat, und daß der Probst darauf dem Walchun dieses Erbe verliehen habe mit folgenden Vorbehalten: 1) Probst und Kirche Ranshofen kommen nicht auf für Schäden, die dem Walchun aus prozessualen oder tätlichen Angriffen wegen des Erbes entstehen. 2) Probst und Kloster übernehmen keine Werschaft zugunsten von Walchuns Erbe. 3) Walchun darf das Erbe an niemanden ohne Einwilligung von Probst und Kloster veräußern, auch wenn er es nicht selbst verwalten kann. 4) Walchun wird eine Frau entsprechend dem Willen des Probstes nehmen. Damit Walchun diese Abmachungen nicht abläugnen [rᷝgelangen</i> ist Schreibfehler für rᷝgelaugen</i>] kann, hat Jans von Rohr [man beachte das grobmundartliche rᷝmir</i> = rᷝwir</i>] den Ranshofern diese Urkunde ausgestellt. --
Literatur
Th. Hagn, UB. von Kremsmünster S. 142, Nr. 123 ; UBLoE. 4, 51 Nr. 58.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20294