1299 März 10.

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3253

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Ausstellungsdatum
1299 März 10.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Schultheiß Rudlieb von Norgassen und Rat und Bürger von Colmar beurkunden, daß sie mit Priorin und Konvent des Klosters Unterlinden in Colmar Landbesitz getauscht haben. Die Bürger erhielten zu dem Wege rᷝbi dem stênencruce</i> 1 Juchart Acker, durch die dieser Weg läuft. Dafür haben sie dem Kloster das Gut von Herlisheim gegeben, das dort zu der Allmende der Bürger geschlagen worden war, neben den rᷝsemeden</i> [Schilf], so wie es durch Gräben umgrenzt ist. Diese Allmende soll im Tausch für die Juchart Acker künftig dem Kloster gehören. Ferner haben die Bürger dem Kloster für ewige Zeiten den Graben geliehen, der an dem Klosterbesitz mit dem Namen des von Herlisheim Gut liegt, und zwar von der kleinen Brücke an abwärts, so weit das Gut reicht, doch unter der Bedingung, daß sie den Weg, der auf den Graben zuführt, nicht verschlechtern. Von dem Graben sollen sie alljährlich zu dem daraufführenden Wege [zur Instandhaltung?] den Bürgern 4 Schillinge Basler als Zins zahlen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40717