Ausstellungsdatum
1295 März 25
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Heinrich von Hartheim [b. Eferding, OÖ] beurkundet, daß er und seine Ehefrau Herburg und seine Kinder wohlüberlegt und mit Zuraten der Verwandten auf alles Recht an einem Hof und einem Drittel eines weiteren Hofes in Kalchofen [b. Vöcklabruck, OÖ] verzichten und das [Besitz-]Recht dieser 1¹⁄₃ Höfe als Seelgerätsstiftung dem Kloster Wil\hering, nämlich dem Abt Konrad und dem Konvent, überlassen haben. Kloster Wilhering soll diese 1¹⁄₃ Höfe uneingeschränkt zu Eigen haben; der Aussteller, seine Frau und seine Kinder werden dem Kloster sein Eigentumsrecht daran verbürgen, wann immer das nötig sein sollte. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50721