Ausstellungsdatum
1296 März 11
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Ortolf von Griffen [b. Völkermarkt, Kärnten] beurkundet, daß er eine [Bd. V, S. 549 Z. 26 f.] näher beschriebene Hufe für fünf Mark Silber an Ulrich von Hag, dessen Frau und dessen Kinder versetzt hat. Wenn er bis Pfingsten die fünf Mark zurückzahlt, ist die Hufe ihm wieder frei. Zahlt er nicht, so sollen Ulrich und seine Familie die Hufe, vom nächsten Georgstag [23. April] an, ein Jahr lang nach Pfandrecht besitzen und allen Ertrag daraus einbehalten. Löst Ortolf die Hufe auch nach Ablauf des Jahres nicht ein, geht sie in den Besitz Ulrichs über, und Ortolf wird sie dem Bischof von Bamberg als Lehnsherren aufgeben und die Übertragung an Ulrich und dessen Familie veranlassen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50779