Aussteller
Ausstellungsdatum
1287 Dezember 11.
Weitere Personen
porters Van delf
Bemerkungen:
Graf Florens von Holland befiehlt den einzelnen Richtern, die zwischen Maas und Zijpe beamtet sind, den Bürgern von Delft, den ihnen zustehenden dritten Teil der Bußen einzukassieren, welche von ausländischen, in ihrem Gerichtsbezirk wohnhaften Leuten, durch Übertretung der Verbote betreffend Schlägereien und Waffenmitführen anfallen, sobald die Bürger schriftlich unter Stadtsiegel bei ihnen darum nachsuchen. --
Literatur
v. d. Bergh OB. II 273 Nr. 627.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20402