Ausstellungsdatum
1264 Oktober 10
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Dietrich von Kinzheim [sw. Schlettstadt] stellt eine Corpus Nr. N 60 inhaltlich entsprechende Urkunde über seine und seiner Verwandten Aussöhnung mit den Bürgern von Straßburg und deren Verbündeten aus. Neben ihm haben die Herren Volkmar von Still, Johannes von Lampertheim, Hug der Tunebolder, Anshelm von Mittelhausen [sw. Brumat] und Kuno von Geispolsheim für sich und ihre Verwandten die Einhaltung der Sühne beschworen. Als Bürgen stellt er neben den 5 für die Sühne Haftenden 4 [Bd. 5 S. 50 Z. 20-22] namentlich genannte Männer. Die 4 Prüfer für Fälle des Vertragsbruches werden [Bd. 5 S. 50 Z. 26-27] namentlich aufgeführt. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 436 f. Nr. 573.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50072