Ausstellungsdatum
1299 April 24.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Wolfger von Fischamend, Herrn Wolfgers Sohn, beurkundet, daß er seinem Herrn, Herrn Heinrich von Haslau [B. Bruck an der Leitha], als Sühne rᷝ(bezzervnge)</i> für dessen erschlagenen Knecht Hertwig, Sohn Heinrichs des Langen von Haslau, das Burgstall zu Fischamend und alle dazugehörigen Steine gegeben hat, ferner 11 Hofstätten, von denen 7 von [Bd. 4 S. 462 Z. 7-10] namentlich genannten Leuten bewirtschaftet werden, eine ½ Lehen ist, 3 unbewirtschaftet rᷝ(oͤde)</i> sind. Diesen genannten Besitz hat Wolfger an Heinrich, an dessen Ehefrau Geisel und an deren Erben freiwillig aufgegeben. Weder Wolfger, noch seine Ehefrau Margret, noch ihre gemeinsamen Erben sollen künftig Ansprüche daran besitzen. Dieses Gut ist bisher Wolfgers Lehen von Heinrich von Haslau gewesen. Wenn Heinrich durch eine Ansprache an diesem Besitz geschädigt werden sollte, so wird Wolfger den Schaden aus anderem Besitz, den er von Heinrich zu Lehen hat, entsprechend ausgleichen. Das Gut hat er Heinrich dafür gegeben, daß dieser ihn mit allen [Leuten] versöhnt rᷝ(gehvldiget)</i> hat, die ihm wegen des Totschlages feind waren. Diejenigen, die früher [bei einer Sühneverhandlung] ausdrücklich ausgenommen waren, sind Heinrich zu Liebe Freunde Wolfgers und aller wegen des Totschlages Beschuldigten geworden. Heinrich hat alles gehalten, was er Wolfger versprochen hat, so daß Wolfger ihm nur Gutes nachsagen kann rᷝ(nihtes zeihe danne liebs vnd gvͦts).</i> Der Vergleich zwischen Wolfger und seinem Herrn Heinrich von Haslau ist mit Zustimmung des derzeitigen Landrichters Ulrich von Wolkersdorf zustande gekommen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40786