1299 März 2.

dc.coverage.temporal1299-03-02P1299-03-02
dc.date.accessioned2023-11-01T09:49:30Z
dc.date.available2023-11-01T09:49:30Z
dc.date.created1324-03-02
dc.date.issued1324-03-02
dc.description.abstractNikolaus der Alte von Kageneck und Götz von Grostein, Ritter und Schöffen von Straßburg, beurkunden, daß vor ihnen, wie es vor Schöffen üblich ist rᷝ(in scheffels wiz),</i> Ellenhart der Große, Bürger von Straßburg, für sein eigenes Seelenheil, für das seiner Ehefrau Gisele, seines Vaters Ellenhart, seiner Mutter Gertrud, seines Großvaters Burkard Sidelin und seiner Großmutter Mechthild die [Bd. 4 A: S. 413 Z. 35 bis S. 415 Z. 11] genau aufgeführten Besitzungen und Besitzanteile im Bann von Eckwersheim mit allem Recht den Armen rᷝ(den durftigen dez Heiligen geiſtez)</i> im Münster geschenkt hat. Der jeweilige Pfründenmeister der Armen soll von dem Gut zwischen den beiden Marientagen an Ellenharts Wirtschafterin rᷝ(juncfrowen)</i> Junte von Mutzig 6 Viertel Roggen zu ihren Lebzeiten geben, gleichgültig, ob sie in geistlichem oder weltlichem Stande lebt. Von dem Ertrag des Gutes sollen die Pfründen vermehrt, nicht aber schon bestehende verbessert werden, damit kein Streit darüber entsteht, daß diese zu gut würden. Nach Juntes Tod sind die 6 Viertel Gülten den Armen frei. Auch davon sollen die Pfründen vermehrt, nicht aber die bestehenden aus dem genannten Grunde verbessert werden. Ellenhart hat den Ausstellern das Gut für die Armen mit der Bedingung aufgegeben, daß zu seinen Lebzeiten, gleichgültig, ob er in geistlichem oder weltlichem Stande lebt, der Ertrag des Gutes ihm, die Eigentumsrechte den Armen gehören sollen, ferner, daß er die Stiftung widerrufen darf, wenn er in Not ist oder es sonst will. Die Aussteller haben ihm [daraufhin] im Auftrage der Armen das Gut unter den vereinbarten Bedingungen ausgesetzt und geliehen. Er soll dafür den Armen alljährlich 1 Schilling Straßburger Pfennige als Rekognitionszins entrichten, falls er es erübrigt und nicht widerruft. -- Vgl. Corpus Nr. 3252. A und B wörtlich übereinstimmend, aber nicht von gleicher Hand. -- A und B:
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dc.identifier3244 B
dc.identifier.otherCW40707
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3244_B
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title1299 März 2.
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
dspace.iiif.enabledTrueen
local.archivStraßburg StdA. (Spital-A. Nr. 7581).
local.date.ausstellungsdatum1299 März 2.
local.date.datierung02.03.1299 - 02.03.1299
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40707
local.geo.placeBaden (Niederösterreich)
local.literaturUB. Straßburg 3, 125 f. Nr. 399.
relation.istUrkundeAusgestelltAnOrt9b4786e0-fc40-4e8d-b5d5-183c58d065b7
relation.istUrkundeAusgestelltAnOrt.latestForDiscovery9b4786e0-fc40-4e8d-b5d5-183c58d065b7

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