Ausstellungsdatum
1298 Juni 28.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Marquard Scheck, Sohn Herrn Durings des Schecken, von Steyr, beurkundet, daß er und seine Ehefrau Alheid den Acker in der rᷝwenge,</i> den Herr Joseph vom Kloster Garsten als Burgrecht besaß, für sich, ihre Erben oder für die, an die sie ihn geben wollen, für eine [alljährlich] zu Michaelis zu entrichtende Burgrecht[sabgabe] von 60 Pfennigen als rechtmäßiges Burgrecht erhalten haben. Wenn er, seine Erben oder der Inhaber des [Burg-]Rechtes die Burgrecht[sabgabe] nicht termingerecht an den jeweiligen Abt von Garsten entrichten, so soll der Acker dem Kloster ohne Einspruchsmöglichkeit frei sein. Wenn Marquard oder seine Erben [den Acker] verkaufen wollen, so besitzt der Abt ein Vorkaufsrecht zum gleichen Preis. -- Vgl. Corpus Nr. 3020. Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3020 A. --
Literatur
UBLoE. 4, 281 Nr. 302.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40479