Ausstellungsdatum
1299 Juni 6.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Dietrich von Weißenburg [Ruine in der Rotte Weißenburggegend, B. St. Pölten] beurkundet gemeinsam mit seinem Sohn Dietrich, daß er von seinem Vater Heinrich von Rabenstein [B. Kirchberg a. d. Pielach] und von seinen Oheimen Dietrich von Hohenberg und den Brüdern Rapot und Wulfing von der Altenburg [B. St. Pölten], so wie es diesen von alters her und von der früheren Herrschaft überliefert worden ist, [nämlich] von Herrn Leutold von Hohenstauf [abg. Burg auf der Hohenstaff, B. Lilienfeld] und von anderen früher in der Gegend ansässigen Herren, über das Recht unterrichtet worden ist, das Herzog Leopold [VI.] auf dem Markt zu Wilhelmsburg mit allem Marktrecht rechtmäßig besessen hat. Es betrifft Maut oder Zoll von allem, was ein Mann zu Markt bringt, trägt oder treibt. Dabei ist es gleichgültig, wessen Dienstmann er ist, ein Dienstmann Dietrichs oder eines seiner Standesgenossen oder ein solcher von Rittern, Knappen oder Klöstern, und es ist gleichgültig, woher er kommt, um den Markt zu besuchen. Dieses Recht an dem Markt, an Maut und Zoll hat Herzog Leopold dem Kloster und Konvent von Lilienfeld gegeben [1209 April 7; vgl. UB. z. Gesch. d. Babenberger in Österreich. Bd. 1. Wien 1950. S. 220 ff. Nr. 167]. Davon ist niemand ausgenommen außer jenen, die am Burgstall an der alten Burg sitzen und die aus alter Gewohnheit, nicht aber von Rechts wegen, keine Maut und keinen Zoll zahlen. Da Dietrich von allen seinen in der Umgebung ansässig gewesenen Vorfahren die Wahrheit [über die Rechtsverhältnisse] bekannt geworden ist, so läßt er sie in Geltung und unterrichtet davon seinen Sohn Dietrich, seine Kinder und alle Hörer und Leser dieser Urkunde. -- Vgl. die inhaltlich entsprechende Urkunde Corpus Nr. 3383. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40837