Ausstellungsdatum
1283 Juni 13
In dieser Urkunde sind die
Interpunktionsstriche und die Istriche nicht immer mit Sicherheit
zu.trennen.
Ausstellungsort
Weitere Personen
Arnol- tes / von Mvntalban, biſchof Emech von vreiſing, biſcholf von vreiſing / ſein levt vn̄ ſein gvͦt, grave Minhart
Bemerkungen:
Graf Albrecht von Görz und Tirol beurkundet, daß er die Vermittlung der Urfehde und der Befriedung Arnolds von Montalban und Bischof Emichs von Freising, der Arnold zu Lonke [Lack] gefangen gehalten hatte, übernommen habe: Der Bischof von Freising, seine Leute und sein Gut sollen immer sicher sein vor Arnold, seinen Verwandten und den Verwandten seiner Ehefrau, die sich in dem Gebiet des Grafen aufhalten. Arnold soll mit sechs seiner vornehmsten Verwandten, die im Gebiet des Grafen sind, die Sühne ständig einzuhalten beschwören. Falls Arnold oder seine oder seiner Ehefrau Verwandte diese Sühne gegen den Bischof, seine Kirche, seine Leute oder sein Gut brächen, ist Arnold samt denen, die mit ihm geschworen haben, meineidig und dem Bischof und seiner Kirche 500 Mark Agleier schuldig. Die Urfehde und das damit getane Gelöbnis soll fünf Jahre Geltung haben, nach deren Ablauf die Bürgen frei von ihren Verpflichtungen sind. Der Friede soll aber für immer bestehen. --
Literatur
FRA. II 31, 397 Nr. 374.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20032