Ausstellungsdatum
1284 April 28
Bemerkungen:
Schöffen und Rat von Dordrecht bekunden, daß sie die 400 Pfund flämische [Pfennige], die sie auf ihre Kosten für ihren eigenen Bedarf und für Michiel Bacheleer in Gent aufgenommen (rᷝghefyneerd</i>) haben, in Treuhänderschaft geben wollen. Wenn sie mit dem Grafen [Florens V.] von Holland übereinkommen und er ihnen über ihre Absprache eine gesiegelte Urkunde gibt, soll Michiel aus der genannten Summe das Geld erheben, das der Graf ihm schuldig ist, wofür sie Bürgen geworden sind und in seine Verpflichtungen eingetreten sind zu dem Termin, den der Graf ihnen gesetzt hat. Kommen sie nicht zu einer Übereinkunft mit dem Grafen, so bleiben ihre Verpflichtungen gegenüber Michiel doch bestehen. --
Literatur
van Dalen, Bijdragen en Mededeelingen 33 (1912) S. 184 f. Nr. 69
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50261