Ausstellungsdatum
1284 Januar 29
Bemerkungen:
Bei der Zerstörung der Urkunde, die von einer Schuldverpflichtung der Stadt Dordrecht gegenüber zwei oder mehr Brüdern Dukingher, Bürgern von Dordrecht, handelt, läßt sich ein Regest nicht geben. Die verschiedene Datierung am Kopf der Urkunde und in der Anmerkung beruht darauf, daß nicht ersichtlich ist, ob der St. Paulstag im Winter [25. Januar] oder im Sommer [30. Juni] gemeint ist. Die Differenz in der Jahreszahl erklärt sich daraus, daß in Holland mit dem Jahresanfang nach dem Osterstil zu rechnen ist. --
Literatur
van Dalen, Bijdragen en Mededeelingen 33 (1912) S. 182 ff. Nr. 68.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50256