Ausstellungsdatum
1290 Februar 27.
Ausstellungsort
Weitere Personen
Cvͦnrat dem koͮfman von wile, Gozhuſes ze ſante Gallen, Willehelmen
Bemerkungen:
Abt Konrad von St. Gallen bestätigt, daß die Verpfändung der Mühle zu Riggenbach durch seinen Vorgänger Abt Wilhelm an Konrad, den Kaufmann zu Wil, für 3 Mark Silbers zu Recht besteht und bestehen soll, bis dem Konrad die 3 Mark völlig erstattet sind. --
Literatur
Wartmann UB. 3, 258. Nr. 1067.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20688