Ausstellungsdatum
1262 April 16
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Der Bürgermeister Burkard der Spender, der Rat und die Bürger von Straßburg beurkunden, daß sie die Schädigungen und die Versprechungen, die während der Waffenstillstandszeiten seit dem 15. Juli 1261 bis zum letzten Waffenstillstand, der am 17. März 1262 [vgl. Corpus Nr. N 10] geschlossen wurde, Bischof Walther von Straßburg und dessen Helfern sühnen bzw. erfüllen werden, soweit es 4 [Bd. 5 S. 10 Z. 38-39] namentlich genannte Schiedsleute, die beide Seiten dazu gewählt haben, einstimmig oder mit Mehrheit befinden. Wenn von den 4 [Schiedsleuten] einer stirbt, so soll die betreffende Partei einen andern stellen. Für die Einhaltung haben die Bürger Bürgen gestellt, und zwar Graf Rudolf [IV.] von Habsburg mit persönlicher Verpflichtung rᷝ(mit gelobeter truwen)</i> und 5 weitere [Bd. 5 S. 10 Z. 43 bis S. 11 Z. 2] namentlich Genannte mit eidlicher Verpflichtung, die Mehrheitsbeschlüsse der Schiedsleute innerhalb von 3 Wochen nach Aufforderung durch den Bischof oder dessen Bevollmächtigten durchführen. Kommen sie dem nicht nach, so müssen sie Einlager halten: der Graf allnächtlich in Bilstein und über Tag, wo er will, oder aber in Colmar, ohne den Burgbann von Colmar zu verlassen, die anderen außerhalb der eigentlichen Straßburger Ringmauer, an der die Türme stehen, ohne aus dem Burgbann hinaus- oder in die Stadt hineinzukommen, so lange, bis die Schädigungen beigelegt und die Versprechungen erfüllt sind. Die Bürgen geben über ihre Verpflichtung eine entsprechende Erklärung ab. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 10. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 368 f. Nr. 487.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50013