Ausstellungsdatum
1283 Juli 5
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der freie Herr Heinrich von Güttingen benachrichtigt den Offizial und die Chorrichter zu Konstanz in weithin gleichem Wortlaut wie die vorige Urkunde [N 233] von dem darin ausgesprochenen Verzicht auf seine Ansprüche auf den Hof rᷝin dem walde.</i> Sollte Heinrich die Bestimmungen der Urkunde brechen, so erklärt er sich durch diesen Brief -- da er aus Angst um Leben und Gut nicht persönlich zu erscheinen wagt -- einverstanden, daß er ohne vorherige Mahnung und Ladung in den Bann getan werde. --
Literatur
ThUB. 7,815 Nachtrag Nr. 21.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50243