1263 Januar 31

Zugangsnummer

N 30 (65 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1263 Januar 31
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Rudolf von Batzendorf [sw. Hagenau], Schultheiß von Hagenau, und Knechtelin von Berwartstein beurkunden, daß sie sich mit dem [Bürger-]Meister, dem Rat und der Gemeinde von Straßburg gegen Bischof Walther von Straßburg, gegen dessen Vater, den von Geroldseck, gegen dessen Kinder und gegen dessen Verbündete mit Ausnahme von Ludwig dem Jungen von Lichtenberg verbündet haben. Beide Parteien haben sich eidlich verpflichtet, ohne Konsultation des anderen keinen Frieden zu schließen. Diese eidliche Verpflichtung und dieses Bündnis soll durch niemanden, weder durch den Papst, noch durch geistliches oder weltliches Gericht, hintertrieben werden. Wenn eine Partei den Vertrag bräche, so soll sie als meineidig und treulos gelten. Nachtrag: Die Sonderbestimmung über den Lichtenberger gilt nur für Rudolf von Batzendorf, nicht für den von Berwartstein. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 389 f. Nr. 512.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50032