Ausstellungsdatum
1285 Juni 10.
Ausstellungsort
Weitere Personen
burger uon ſulze
Bemerkungen:
Heinrich Graf von Veldenz, Herr zu Geroldseck, und seine Söhne Walther und Herman beurkunden, daß sie die Stadt Sulz innerhalb bestimmter, topographisch genau angegebener Grenzen freigelassen haben entsprechend [dem Recht] der Stadt Freiburg i. Br. Die Bürger von Sulz beurkunden ihrerseits, daß sie den vorgenannten Herren und ihren Erben jährlich 30 Pfund Tübinger rᷝdienen</i> sollen, und daß, wenn die [wirtschaftliche] Lage der Stadt besser wird, auch die Verhältnisse der Herren sich bessern sollen. Jemand, der nach Sulz übersiedelt, soll nach Ablauf von vier Jahren, vom Einzugstag an gerechnet, rᷝvri sin.</i> --
Literatur
WU. 3451.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20183