Aussteller
Ausstellungsdatum
Um 1280.
Ausstellungsort
Weitere Personen
ſchultheizen ze friburg, friburgerne den burgerne, herron von vͤſinberg
Bemerkungen:
Markgraf Heinrich von Hachberg beurkundet, angerufen im Streit der Herren von Üsenberg mit den Bürgern von Freiburg i. Br., daß Freiburger niemand anklagen darf, außer an einem andern freien Gericht, außer vor ihrem Herren oder seinem Schultheißen zu Freiburg i. Br., es sei denn, daß es sich um Tötung, »valsch⟨, Diebstahl oder um einen von ihnen als rechtlos erklärten Mann handle. In diesen Fällen kann man richten, wo und worüber der Mann aufgegriffen wird. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW10435