Aussteller
Ausstellungsdatum
1288 April 12.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Jnſigel
Weitere Personen
Hertzog vriderich / von Oſtereich / vnd von Steyer
Bemerkungen:
König Rudolf beurkundet, daß vor ihm im Lande zu Österreich, als er dort zu Gericht saß, von den Fürsten des Reiches, von Grafen, Freiherren, Dienstmannen und Landleuten von Österreich und Steyer ein Urteil erfolgte und bestätigt wurde, dahingehend, daß er, der König, oder der, den er diesen Ländern zu Herren gibt, alles Gut an sich nehmen soll, daß Herzog Friedrich von Österreich und Steyer zu Lebzeiten bis an seinen Tod in seine Gewalt und seinen Besitz gebracht hatte, es seien Burgen oder Dörfer, oder wie das Gut sonst genannt werde. Wenn jemand Ansprüche auf solches Gut erhebt, so soll er [der König oder der von ihm eingesetzte Landesherr] dem Kläger rᷝzitlich</i> Recht tun. -- A und B
Literatur
Anselm Salzer, Illustrierte Geschichte der Deutschen Literatur I [sup]2[/sup] (Regensburg 1926) 272 Beilage 49. -- J. Dumont, Corps universel diplomatique du droit des gens Amsterdam et Alahaye 1726 I 1, 267 Nr. 502 (nach B) ; Joh. Christ. Lünig, Codex Germaniae Diplomaticus 2 (1733) 483 Nr. 6 ; Fz. Ferd. Schrötter, Erste Abhandlung aus dem österreich. Staatsrecht, Wien 1762 S. 104. -- Eine lateinische Fassung (»Ex. archiv. Turicensi⟨) bei M. Gerbert, Codex epistolaris Rudolphi Regis 1 (1772) 237 Nr. 20 (danach MG. LL. 2, 453). -- Vgl. M. Vancsa, S. 68.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20466