Ausstellungsdatum
1262 Juli 29
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Rudolf von Uttenheim [w. Erstein], Eberhart von Erstein [an der Ill, s. Straßburg], Heinrich Lumpe der Schultheiß und Johannes Durlander übernehmen gegenüber Meister, Rat und Gemeinde von Straßburg für Heinrich Durlander eine Bürgschaft in Höhe von 40 Mark Silber und für Walther, Sohn des Herrn Nibelung, in Höhe von 20 Mark Silber dafür, daß diese sie [die Straßburger] und ihre Verbündeten gegen Bischof Walther von Straßburg, gegen dessen Vater, den von Geroldseck, und gegen dessen Kinder und Verbündete unterstützen werden. Versäumen die beiden dies, so sind die Bürgen zur Zahlung verpflichtet. Heinrich Durlander und Walther, Sohn des Herrn Nibelung, verpflichten sich eidlich zur Einhaltung und zur gutwilligen Auslösung ihrer Bürgen. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 7. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 378 Nr. 498.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50021