1299 März 27.

Zugangsnummer

3286

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Urkundenausteller

Urkundenempfänger

Ausstellungsdatum
1299 März 27.
Archiv
Lille, Archives Départementales du Nord
Bemerkungen:
Guido, Graf von Flandern und Markgraf von Namur, und Jan [I.], Graf von Holland, von Seeland und Herr von Friesland, beurkunden, daß für alle Streitigkeiten, die zwischen ihnen, ihren Vorfahren, den Leuten ihrer beiderseitigen Gebiete und Grafschaften bis zum Ausstellungstag bestanden, und für alle Schäden an Leuten und Gut Friede und Sühne vereinbart worden ist. Diese Sühne gilt für sie und ihre genannten [Leute]; alle Schädigungen, die beiden Seiten an Leuten und Gut zugefügt worden sind, alles Unrecht und alle Feindseligkeiten sollen völlig erledigt sein, und es soll gegenseitiges gutes Einvernehmen herrschen. Wenn jemand aus ihren Gebieten oder von ihren Helfern sich gegen diesen Frieden und diesen Verzicht auflehnen wollte, so versprechen sie einander, den anderen darum schadlos zu halten. Diese Vereinbarung soll nur so lange gelten, wie Jan oder direkte Leibeserben von ihm leben. Trifft dies nicht mehr zu und fällt die Grafschaft an eine Nebenlinie, so bleiben Guido, seinen Erben und Nachkommen, Grafen von Flandern, alle ihre Rechte erhalten, die sie vor Ausstellung dieser Urkunde besaßen. Jan erkennt für sich, seine Erben und direkten Nachkommen die Richtigkeit des Vertrages an und verspricht für sich und die Seinen, ihn zu halten. Er verzichtet auf alle Hilfsmittel, mit denen die Sühnevereinbarung ganz oder teilweise beeinträchtigt oder gebrochen werden kann. Neben den beiden Grafen siegeln die Söhne Guidos, Robbrecht und Willem, die erklären, daß der Vertrag mit ihrer Zustimmung geschlossen worden ist. -- Vgl. Corpus Nr. 3285, 3287. --
Literatur
Van den Bergh OB. 2, 491 Nr. 1061.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40751