Ausstellungsdatum
1299 April 22.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Siegfried von Mindelberg beurkundet, daß er freiwillig und auf den Rat seiner Verwandten rᷝ(vrivnd)</i> seine Höfe zu Rudratsried [B. Oberdorf Schw.], an dem Kirnberg [B. Schongau] und zu Riederau, sowie die dazu gehörenden [Bd. 4 S. 459 Z. 3 - 8] namentlich genannten Meier und deren Familien, teils vollständig, teils zur Hälfte, mit allem Zubehör als Eigentum für 63 Pfund neuer Augsburger Pfennige an Propst Ulrich und an den Konvent des Klosters Steingaden verkauft hat. Von dem Geld soll Siegfried 25 Pfund innerhalb von 8 Tagen nach der Besiegelung der Urkunde erhalten, den Rest zu Michaelis 1299. Siegfried verzichtet auf alle Ansprache und auf alle Rechtsmittel, mit denen er vor geistlichem oder weltlichem Gericht gegen den Verkauf vorgehen könnte. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen stellt er Propst Ulrich und dem Konvent den Ritter Heinrich von Hattenberg, den Ritter Swiger und den Pfaffen Swieger (die beiden letzteren Siegfrieds Brüder) als Bürgen und, was noch sicherer ist, als rᷝſelbſcholn</i> [die mit ihrem Besitz haften] und rᷝan gvlten</i> [Mitschuldner]. Diese werden entsprechend dem Landesrecht rᷝgewern</i> sein. Die den Klosterherren durch Siegfrieds Schuld an dem Gut entstehenden Mühen, Schädigungen und Ansprüche werden sie ablösen und abwehren. Die 3 Bürgen geben eine gesonderte Erklärung über ihre in der Urkunde festgelegten Verpflichtungen ab und hängen ihre Siegel neben das Siegfrieds. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40780