Ausstellungsdatum
1261 Dezember 20
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bischof Walther [von Geroldseck] von Straßburg benachrichtigt die Bürger, reiche, arme und die Allgemeinheit, daß er sofort rᷝ(hv́te)</i> einen Verhandlungstag durchführen will, um alle Streitigkeiten, die ohne seine Schuld zwischen ihnen und ihm bestehen, gütlich beizulegen. Er wollte den Verhandlungstag aber nur bestimmen, wenn von der Bürgergemeinde und von den Armen so viele dabei wären, daß seine Forderungen den Reichen und den Armen bekannt würden. Da es Gott gefügt hat, daß sie anwesend sind, was er immer erstrebt hat, versichert er ihnen bei seinem Seelenheil und bei seiner Ehre, daß er niemals mutwillig mit ihnen Streit oder Krieg geführt hat, und er bittet sie, falls ihm böse Absichten rᷝ(vngnáde)</i> gegen sie nachgesagt würden, was wahrscheinlich reichlich geschehen ist, das nicht zu glauben, da er bei Gott und bei seiner Ehre nichts anderes begehrt hat noch begehrt, als daß man ihn und sein Hochstift in dem Recht und der Würde rᷝ(in den éren)</i> beläßt, wie sie ihm zugekommen sind, nämlich in dem Recht und in den Gewohnheiten, die Bischof Bertold von Teck [1223-1244] und dessen Vorgänger besaßen. Danach sollen sie ihn unterstützen, wozu sie eidlich und rechtlich verpflichtet sind, sein Bistum, ferner sich [die Bürger] selbst und vor allem die armen Bürger und ihn [den Bischof] und das Recht des Hochstifts zu schützen, wie auch er ihnen gegenüber gegen jedermann die Pflicht hat, deren er sich wohl bewußt ist, sie und ihr Recht zu schützen. Er habe ihnen jüngst geschrieben, daß er ihnen ihre Rechte und ihre guten Gewohnheiten, die sie zu Bischof Bertolds Zeit besaßen immer schützen wird, wenn sie es um ihn, wie um jenen, durch entsprechende Leistungen rᷝ(mit dienſte)</i> verdienten. Das war ihm von verschiedenen Bürgern verdreht worden; sie behaupteten, sie wüßten nicht, was das für Leistungen sein sollten und wie er sie verstände. Er versichert ihnen, daß er niemals einen anderen Dienst darunter verstanden habe noch verstehe, als daß sie ihm gegenüber mit Unterstützung und Dienstleistung zu seinem und ihrem eigenen Schutz und dem des Bistums ebenso bereit und gehorsam wären, wie ihre Vorfahren gegenüber Bischof Bertold, denn davon hätten beide, er und sie, Ehre und Vorteil und das Land Nutzen und Wohlfahrt rᷝ(ſelden).</i> Damit sie wirklich wissen, daß er nichts anderes erstrebt, und damit sie keinen falschen Einflüsterungen glauben, schickt er ihnen diese mit seinem Siegel gefertigte Urkunde. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. -- Straßburg StdA. -- Druck: UB. Straßburg 1, 364 f. Nr. 481. Reg.: RegBiStraßburg 2, 202 Nr. 1657. Zur Sache: Ruppert, Mortenau 1, S. 59; Wiegand, Bellum Waltherianum S. 68.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50007