Aussteller
Ausstellungsdatum
1292 Oktober 26.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Greue walram
Weitere Personen
Greue Friderich von Lyningen
Bemerkungen:
Graf Walram von Zweibrücken beurkundet, daß er mit dem Grafen Friedrich von Leinigen vereinbart habe, daß er seinen ältesten Sohn, der seine Herrschaft besitzt, mit einer von ihm zu bestimmenden der 3 Töchter Friedrichs, von denen 2 verlobt sind, verheiraten werde, wenn eine verfügbar wird: Er hat der Braut als Morgengabe rᷝ(wideme)</i> 1500 Mark Kölnischer Pfennige ausgesetzt, wie sie oberhalb [ = stromaufwärts, also südlich von Bingen] gang und gäbe sind. Sobald Friedrichs Tochter 12 Jahre alt ist, wird die Ehe vollzogen, und in dem gleichen Jahre werden die 1500 Mark ausbezahlt. Hat Walram den Betrag nicht, so wird er dem Grafen Friedrich und dessen Tochter 150 Mark Gülten Köln. Pfennige an einer Stelle anweisen, die nach dem Rat der beiderseitigen Verwandten am nächsten gelegen, d. h. leicht eintreibbar und sicher erscheinen. Die beiden Vertragspartner haben sich verpflichtet, die päpstliche Ehebewilligung gemeinsam zu erwirken und die Kosten dafür gemeinsam zu tragen. Walram hat 15 [S. 766 Z. 36--40] namentlich genannte Bürgen gestellt, die sich nach erfolgter Mahnung durch Graf Friedrich oder dessen Sohn zu Kaiserslautern in einer oder zwei Herbergen zur Verfügung halten sollen, bis diese Abmachung erfüllt ist. Jeder Bürge kann als Stellvertreter einen berittenen Knecht stellen. Für einen ausfallenden Bürgen wird innerhalb Monatsfrist ein gleichwertiger Bürge gesetzt. Geschieht es nicht, sollen die anderen Bürgen solange zur Verfügung sein, bis der Ersatzmann gestellt ist. --
Literatur
L. Molitor, UB. z. Gesch. d. ehem. pfalzbayer. Residenzstadt Zweibrücken. 1888. Nr. 12.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW21136