1293 Juli 13

Zugangsnummer

N 592 (1779 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1293 Juli 13
Bemerkungen:
Drei namentlich benannte Dordrechter Schöffen bekunden, daß Herr Willem Dukinc, der Empfänger dieser Urkunde, Grundstücke und Gebäude rᷝ(eruen en̄ huſinghen)</i> in der Stadt Dordrecht aus dem Nachlaß seines verstorbenen Bruders Herrn Ghise gepfändet hat; Herr Ghise Dukinc war gegenüber seinem Bruder stark verschuldet, worüber dieser rechtskräftige und von den Dordrechter Schöffen besiegelte Urkunden besitzt [s. Corpus Nr. 1397 mit Vidimus unter Nr. N 585; N 519 mit Vidimus unter N 588]. Es folgt 1. (S. 424 Z. 26 -- 37 und S. 425 Z. 6 f.) die Aufführung von gepfändeten Häusern und Grundstücken, die ihrer Lage und Ausdehnung nach beschrieben werden, sowie 2. (S. 424 Z. 37 - S. 425 Z. 14) die Aufführung derjenigen, ebenfalls nach Lage und Ausdehnung beschriebenen, gepfändeten Häuser und Grundstücke, die regelmäßige Zinseinkünfte abwerfen. Diese Gebäude werden zusätzlich durch die Namen der Bewohner bezeichnet, und es wird die Höhe des jährlichen Zinses angegeben Sollte Herrn Willem an den genannten Gebäuden und Liegenschaften noch etwas abgehen rᷝvan tuiſcatte panden</i> (wohl: hinsichtlich der Pfändung in zweifacher Höhe des geschuldeten Geldwertes), so soll ihm das Fehlende ersetzt werden aus anderem Gut des Herrn Ghise, wo immer es gelegen ist und ihm durch Schöffenspruch angewiesen wird. -- Vgl. die folgende Urkunde N 593, die ursprünglich mit dieser verbunden gewesen ist. --
Literatur
van Dalen, Bijdragen en Mededeelingen 33 (1912), 241 ff. Nr. 133.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50610