1298 Oktober 13.

Zugangsnummer

3085

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1298 Oktober 13.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Alber von Ottenstein beurkundet, daß er freiwillig 4½ Schillinge Burgrecht, die alljährlich von einem Garten einkommen, sowie seine bisherigen Rechte an diesem Garten, der Heinrich dem Müller von Grafendorf gehörte, als Eigentum an Leutold von Kuenring für 6½ Pfund Pfennige verkauft hat. Diese 4½ Schillinge Burgrecht sind ihm bei der Erbauseinandersetzung mit seinen Brüdern und Schwestern zugefallen, wobei diese rechtmäßig [darauf] verzichtet haben. Er verspricht Leutold, das Burgrecht und seine bisherigen Rechte an dem Garten als Eigentum entsprechend dem Landesrecht rᷝzeſcherm.</i> Für den rᷝſcherm</i> [d. h. falls der rᷝſcherm</i> nicht ordnungsgemäß erfolgt] kann sich Leutold an Ottes gesamten Besitz im Land halten. -- Vgl. Corpus Nr. 2684, 2691, 2692. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40544