1299 Februar 3.

dc.coverage.temporal1299-02-03P1299-02-03
dc.date.accessioned2023-11-01T09:47:33Z
dc.date.available2023-11-01T09:47:33Z
dc.date.created1324-02-03
dc.date.issued1324-02-03
dc.description.abstractGraf Hartmann von Kiburg beurkundet, daß er Burkart dem Beger von Dachstein, seiner Ehefrau Kunigund von Staufen und ihren Erben aus dem Verkauf ihrer Rechte an der Burg rᷝBuͦtenhein</i> [Bütenheim, Krs. Kleinlandau, oder Bergbieten, Krs. Molsheim?] und den dazugehörigen Dörfern und Gütern 200 Mark lötigen Silbers Straßburger Gewichtes schuldig ist. Er hat sich für sich und seine Erben verpflichtet, ihnen oder ihren Erben das Silber in Straßburg zu zahlen, und zwar je 100 Mark zu Martini 1299 und zu Ostern 1300. Er hat dafür [10 auf der Rückseite der Urkunde anfgeführte] Bürgen gestellt [vgl. Bd. 4 S. 393 Anm. 12 zu dieser Urkunde], die bei Nichteinhaltung eines Termines 8 Tage nach persönlicher oder indirekter Mahnung durch Boten oder Briefe in Kenzingen oder Rheinau so lange Einlager halten müssen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Wenn Graf Egen [von Freiburg] nicht selber Einlager halten will, so kann er statt seiner 2 angesehene Ritter schicken. Hält sich einer der Bürgen nicht an die Einlagerungspflicht, so dürfen Burkart und die Seinen, wenn sie nicht darauf verzichten wollen, deren Leute und Gut, wo sie wollen, gerichtlich oder außergerichtlich so lange beschlagnahmen und pfänden, bis die Schuld und die durch die Pfändung entstandenen Unkosten vollständig bezahlt sind. Beschlagnahme und Pfändung können vor keinerlei Gericht gezogen werden. Stirbt einer der Bürgen, so soll Hartmann in Monatsfrist nach erfolgter Mahnung einen anderen ebensoguten stellen; andernfalls müssen alle übrigen Bürgen nach einer Mahnung einlagern. Die Bürgen versprechen in einer gesonderten Erklärung ihren in der Urkunde genannten Verpflichtungen nachzukommen. -- Eines der wenigen erhaltenen Original-Konzepte aus dem 13. Jh.! --
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dc.identifier3213
dc.identifier.otherCW40674
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3213
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title1299 Februar 3.
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
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local.archivInnsbruck LRA. (Statthaltereiarchiv P. 1292).
local.archiv.gnd1086216407
local.archiv.nameInnsbruck, Landesregierungsarchiv
local.date.ausstellungsdatum1299 Februar 3.
local.date.datierung03.02.1299 - 03.02.1299
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40674
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local.geo.placeRuine Alt-Gutrat
local.literaturPrivaturkk. Text S. 20 ff. Faksimile: a. a. O. Tafeln, Tafel IX a.
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