Ausstellungsdatum
1299 Januar 22.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Priorin Tut[a] und der Konvent der Schwestern und Brüder zu Pettendorf beurkunden, daß sie gemeinsam an Albrecht den Fischer zu Pettendorf bei rᷝ(ze)</i> der Pfarre und an seine Kinder Heinrich und Alheid ihren zwischen den Weingärten des Wernher und des Bäckers gelegenen Weingarten zu Reifental als Leibgedinge für sie alle drei rᷝ(zir drier libe)</i> verliehen haben. Sie sollen dem Kloster davon jährlich 2 Eimer Wein und den Zehnten entrichten. Wenn der Ertrag nur 2 Eimer beträgt, so sollen sie diese abliefern. Bleibt der Ertrag noch darunter, so sollen sie diesen vollständig abliefern, es sei denn, falls man es ihnen nicht um Gottes willen und aus Einsicht erläßt. Nach dem Tode des Vaters sollen die Kinder den Besitz so teilen, daß Heinrich den zu dem Weingarten gehörenden Acker und die an Wernhers Weingarten grenzende Rebe erhält, Alheid die beiden anderen Reben, die an den Weingarten des Bäckers grenzen. Erweisen sich die Kinder als unfähig rᷝ(vnendehaft)</i> oder als zu arm, um den Weingarten richtig zu bearbeiten, so sollen sie ihr Recht dem Konvent anbieten. Kann oder will der Konvent davon keinen Gebrauch machen, so dürfen sie es mit Zustimmung und rᷝgewerſchaft</i> des Klosters an Leute verkaufen, die dem Kloster annehmbar erscheinen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40653