1262 Dezember 2

Zugangsnummer

N 27 (62 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1262 Dezember 2
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Burggraf Gunther von Ergersheim, Hug von Steinburgtor, Otto von Rosheim, Bertold von Geispolsheim und Reinmar der Schaub beurkunden, daß sie gegenüber dem [Bürger-]Meister dem Rat und der Gemeinde von Straßburg eine Bürgschaft in Höhe von 130 Mark Silber für Hesse den Ritter von Geispolsheim übernommen haben: dieser soll sich am 13. Januar 1263 gemäß seiner eidlichen Verpflichtung wieder einfinden oder 130 Mark Silber zahlen. Tut er das nicht, so sind die Bürger das Silber schuldig und sollen innerhalb von 3 Tagen entsprechend ihrer eidlichen Verpflichtung in Zabern innerhalb der Ringmauer Einlager halten und nicht eher frei kommen, bis das Silber gezahlt oder von [Bürger-]Meister und Rat ihnen erlassen wird. Ferner hat sich Hesse von Geispolsheim eidlich verpflichtet, während dieser Einlagerzeit [seiner Bürgen] mit Tat, Wort oder Rat nichts zum Nachteil der Straßburger zu unternehmen. Wenn Hesse von [Bürger-]Meister und Rat weiteren Urlaub erhält rᷝ(gemvͦte gewinnen),</i> so sind die Bürgen unter den gleichen eidlichen Verpflichtungen damit einverstanden. Wenn Nikolaus von Finkweiler [Vorstadt von Straßburg] von dem Bischof weiteren Urlaub erhält, so soll er ihn entsprechend bekommen. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 388 f. Nr. 510.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50029