Ausstellungsdatum
1298 Mai 10.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Herzog Albrecht [I.] von Österreich beurkundet, daß er Bürgermeister, Rat und der Bürgergemeinde von Straßburg für alle Schäden, die sie alle oder einzelne durch ihn oder seine Helfer erlitten haben, aufkommen und sie bis Martini 1298 abgelten wird. Der Schultheiß Nikolaus Zorn von Straßburg und Reimbold, [Sohn des] Herrn Reimboldelins von Straßburg, sowie Bischof Konrad [III.] von Straßburg oder ein von diesem bevollmächtigter Ritter sollen bis zu diesem Zeitpunkt die Schäden möglichst feststellen. Die von den dreien, oder zweien unter ihnen, anerkannten Schäden wird er unverzüglich bis zum Termin ausgleichen. Wenn inzwischen einer der 3 [Schiedsleute] stirbt, so wird er einen anderen Bürger der Stadt an dessen Stelle setzen. --
Literatur
UB. Straßburg 2, 167 f. Nr. 211.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40447