Ausstellungsdatum
1299 Februar 1.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Christein, Ehefrau Konrads des Grafen rᷝ(Graven),</i> Bürgerin zu Nürnberg, beurkundet, daß sie aus dem Eigentum unterhalb der [Stadt-]Mauer beim Tiergarter Tor, das sie von Albrecht dem Beheimer gekauft hat und das ihr allein gehört, [den Teil], auf dem der Sohn des Woffen ansässig ist, mit der Hand ihrer 4 [Bd. 4 S. 390 Z. 21-22] namentlich genannten rᷝsallevt</i> (darunter offenbar ihr Ehemann) nach ihrem Tode dem Konvent und den Klosterfrauen des Dominikanerinnenklosters Engelthal bestimmt hat. Schwester Alheid, Küsterin des Klosters, soll alljährlich aus dem Eigengütlein als Zeichen des Besitzrechtes 20 Haller entnehmen; nach Alheids Tod erhält das Kloster die Summe. Überlebt Alheid die Stifterin, so darf sie für ihre Lebzeit daraus so viel Ertrag ziehen wie sie kann. Nach ihrem Tode fällt das Eigengütlein dem Kloster zu ewiger Nutznießung als Eigen zu. --
Literatur
Voit, Engelthal S. 50.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40669