Ausstellungsdatum
1289 Dezember 14
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Der Landvogt Otto von Ochsenstein [Els.] und die Elf beurkunden ihre Entscheidung in bezug auf den Mord, den Stehellin von Kerzenfeld [wohl Kerzfeld b. Erstein, Els.] an Reinbold von Ansolzheim [Andolsheim, Els.] begangen hat. Stehellin und seinen Freuden wird gestattet, sich gerichtlich zu verteidigen. Dabei sollen ihnen alle helfen, die den Landfrieden geschworen haben, insbesondere der Landgraf Johannes von Werde [wohl Wereth, Els.]. Wer jedoch Stehellin von Kerzenfeld in der Zwischenzeit Obdach und Schutz gewährt, macht sich in der gleichen Weise schuldig. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50829