Empfänger
Arnolde
Rvͦdolfe
Wernline
Rvͦdolfe
Wernline
Ausstellungsdatum
1276 Mai 25 bis 30.
Ausstellungsort
Mitsiegler
ſamenvnge ingeſigele
Weitere Personen
brvͦdir Eppen
Bemerkungen:
Priorin und Konvent von Klingenthal beurkunden, daß sie durch Bruder Eppe den Wernlin, Arnold und Rudolf ein Haus nebst Garten zu Suntheim gegen einen Jahreszins von 9 Schillingen zu Erbrecht verliehen haben. So lange die Drei genannten leben, ist kein Ehrschatz zu entrichten, aber nach ihrem Tode haben ihre Erben, so oft sich die Hand wandelt, einen Ehrschatz in der Höhe des Jahreszinses zu entrichten. --
Literatur
BU. 2, 110 Nr. 197.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW10306