1283 September 7

Zugangsnummer

N 235 (605 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1283 September 7
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Dietrich von Selz, Bürger von Hagenau [Elsaß] und seine Frau Hedwig bekunden, daß sie gemeinsam ihre Häuser und Hofstätten am Graben gegenüber den Brüdern neben dem verstorbenen Zimmermann rᷝYsinbart</i> als Seelgerät der Georgenkirche zu Hagenau an die Bauhütte (rᷝan daz werc</i>) gegeben haben. Solange sie leben, sollen sie den Nutz davon nach bisherigem Recht haben, ebenso der Überlebende, wenn einer der Ehegatten stirbt. Geraten sie in Not, dürfen sie auf Häuser und Hofstätten zurückgreifen und sie verkaufen in dem Recht, wie sie sie gekauft haben. Sie werden bei Lebzeiten jährlich als Zins am St. Georgentage [23. April] der Bauhütte 2 Pfennige geben. Sie setzen den Priestern von St. Georgen auf Häusern und Hofstätten nach ihrem Tode 2 Unzen Pfennige als Seelgerät für Messen und Vigilien aus, und zwar ist nach dem Tode eines Ehegatten 1 Unze zu dessen Jahrzeit fällig, nach dem Tode des andern die zweite Unze zu dessen Jahrzeit. Dabei soll auch der Eltern Dietrichs, Heinrich und Walburg, und der Eltern Hedwigs, Gotze und Aldrut, zu der jeweiligen Jahrzeit gedacht werden. Herr Anshelm soll weiterhin von dem Hause neben Ysinbart zu St. Martin 1 Schilling und 1 Kapaun erhalten, und der Leutpriester von St. Georgen soll seinen alten Zins von 10 Pfennigen und 1 Kapaun zu St. Martin und 10 Pfennigen am Johannistag weiter von dem Haus und der Hofstatt gegenüber von Herrn Ysinbart erhalten. Was über dies hinaus dieses Haus und die Hofstatt abwerfen, soll an das Werk von St. Georgen fallen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50244