1299 Dezember 15.

Zugangsnummer

3555

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Aarberg
Ausstellungsdatum
1299 Dezember 15.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Wolfgang von Edelhausen [B. Parsberg] beurkundet, daß der Streit zwischen Abt Karl von St. Emmeram [in Regensburg] und ihm wegen des Hofes zu Wurmbach [B. Gunzenhausen] von den von ihnen dazu bestellten 4 Schiedsleuten, von Heinrich dem Ritter von Saller, Ulrich dem Tanner, Wolfgangs Bruder Ulrich und Ulrich dem Meierhofer, wie folgt beigelegt worden ist: Das Kloster soll Wolfgang den Hof mit 23 Pfund Regensburger Pfennigen abgelten, doch soll er von diesem Geld 19½ Schaff Roggen und 5 Schaff Hafer, das Schaff Roggen für 3 Schillinge und das Schaff Hafer für 6 Pfennige gerechnet, und dazu noch 2 Pfund (weniger 15 Pfennige) Regensburger Pfennige abziehen. Das alles hat er dem Kloster während des Streites auf dessen Besitz genommen. Wenn noch mehr festgestellt wird, was er genommen hat, so soll ihm das von dem Geld entsprechend abgezogen werden. Er erklärt auch, daß er 3 Pferde, die er dem Kloster genommen hat, mit 4 Pfund Regensburger Pfennigen abziehen wird, wenn man ihm vom Kloster 14 Tage nach Besiegelung der Urkunde 3 Pfund Regensburger Pfennige schickt und er dann die Pferde nicht bereit hat. Hat er die Pferde bereit und schickt sie an das Kloster zurück, so werden nur die 3 Pfund abgebucht. Die Pfennige, die ihm das Kloster nach allen Abzügen schuldig bleibt, sollen ihm am kommenden Weißen Sonntag [Invocavit, 28. Februar 1300] ausgezahlt werden, wenn er bis dahin die Ansprache, die Konrad der rᷝReiſehœr</i> und dessen Enkel Dietrich, der Sohn des verstorbenen Ulrich des rᷝPimſenrivtœr,</i> auf den Hof besitzen, gänzlich in der Art beseitigt hat, daß der rᷝReiſehœr</i> für sich und seinen Enkel mit seiner gesiegelten Urkunde das Kloster [von aller Ansprache] freisagt. Kann Wolfgang dies fristgemäß nicht erreichen, so soll das Kloster das Geld bis zum Georgentag [23. April] einbehalten, und Wolfgang soll es dann bekommen, wenn er die Ansprache [bis dahin] erledigt hat. Geschieht es nicht, so braucht ihm das Kloster so lange keinen Pfennig zu zahlen, bis er die Ansprache erledigt hat. Danach soll er innerhalb von 4 Wochen sein Geld erhalten. Kommt die Beilegung nicht zum Abschluß, so soll das Kloster von allen seinen Ansprüchen frei sein. Er, sein Bruder Ulrich und Ulrich der Meierhofer, haben versprochen, daß sie, falls das Kloster von Konrad dem rᷝPimſenrivter</i> wegen des Hofes zu gerichtlicher Auseinandersetzung rᷝ(notred)</i> gezwungen wird, an allen Stellen für das Kloster eintreten und allen Schädigungen, die das Kloster mit Recht oder Unrecht erleidet, ersetzen werden. Verzichtet aber Konrad gutwillig auf seine Ansprüche, so sind die 3 von ihrem Versprechen gegenüber dem Kloster frei. Sie haben dem Kloster auch versprochen, wegen aller Ansprache, die in den nächsten 4 Jahren, gerechnet vom Ausstellungstag der Urkunde, gegen es erhoben werden, für es einzutreten und [die Ansprache] mit dem Recht abzuwehren. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW41024