Ausstellungsdatum
1299 Mai 25.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Ulrich von Radlbrunn [B. Hollabrunn NÖ.] beurkundet, daß er 4 Weingärten zu Radlbrunn an dem Burgstall, 10 Weingärten in dem rᷝPetzleines</i> Tal und 4 der Lage nach beschriebene Äcker ohne Recht dem Kloster und Konvent von Lilienfeld vorenthalten hat, ebenso eine Hofmark, mit der er seinen Hof vergrößert hat. Dieses Unrecht wollten Abt und Konvent von Lilienfeld von ihm nicht länger hinnehmen und setzten ihm einen Gerichtstermin in Wilhelmsburg, wo er sich wegen der Weingärten und Äcker verantworten sollte. Unterdes sah Ulrich ein, daß er das Gut widerrechtlich besitzt, und er erschien daraufhin in Krems vor dem Abt, vor Gottfried, dem Richter zu Krems, vor dessen Vater Rapot und vor dem Rat der Stadt. Vor ihnen bekannte er sich wegen der Weingärten und Äcker schuldig. Daraufhin erwies ihm der Abt mit Zustimmung und Rat des Konventes eine Freundlichkeit und verlieh ihm und seinen Söhnen, nicht aber seinen Töchtern, 3 von den am Burgstall zu Radlbrunn gelegenen Weingärten als rechtmäßiges Burgrecht. Davon soll er am St. Kolomanstag [Colomanni, 13. Oktober] dem Kloster alljährlich 12 Pfennige entrichten. Ferner hat er ihnen einen 2½ Joch großen Weingarten im rᷝPetzleinestale</i> verliehen, den sie selber bebauen. Auch davon sind am St. Kolomanstage 12 Pfennige zu entrichten. Weiter hat er ihnen 3 Äcker [von den 4 genannten] verliehen, von denen insgesamt jährlich 28 Pfennige zu entrichten sind. Die Hofstatt, mit der sie ihren Hof erweitert haben, hat ihnen der Abt bestätigt. Sie verpflichten sich, weder in dem Dorf Radlbrunn noch außerhalb des Dorfes auf dem zum Dorf gehörigen Eigen eine Burg rᷝ(veſte)</i> zu bauen. Sie werden auch nicht mit Unterstützung ihrer Herren oder ihrer Verwandten um Erlaubnis dazu nachsuchen. Wenn sie das Burgrecht verkaufen wollen, so dürfen sie es nur an die Leute rᷝ(holden)</i> des Abtes im Dorf verkaufen. Verstoßen sie gegen die Bestimmungen der Urkunde, so ist dem Abt und dem Kloster alles Burgrecht frei, das sie vom Kloster haben. Ulrich entäußert sich ferner des Besitzes, den er dem Kloster widerrechtlich vorenthalten hat: eines Weingartens an dem Burgstall, den er von Walkun dem rᷝman</i> gekauft hatte, 9 Weingärten in dem rᷝPetzleines</i> Tal, die er neu anlegen ließ, des rᷝChogels</i> und eines 3 Joch großen Ackers auf dem rᷝChogel.</i> Der Abt hat ihm vergeben, daß er ihm seinen Zehnten widerrechtlich vorenthalten hat. Dafür haben Ulrich und seine Kinder mit Handschlag versprochen, künftig den Zehnten richtig zu zahlen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40832