Ausstellungsdatum
1272 [vor Oktober 16]
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Walther von Neufalkenstein [Falkenstein, Burg im Höllental] beurkundet, daß er mit Zustimmung und Hand seines Sohnes Hildebrand und mit Einwilligung anderer Söhne das Gut zu Kappel [ö. Freiburg] mit dem Kirchensatz, den dazugehörigen Leuten, mit Wald, Acker und Matten, sowie das Gut, das der Meier von Weiler [bei Stegen, ö. Freiburg] von ihm zu Lehen hatte, das Fischwasser mit allem Recht, ferner alle Rechte, die er von den Herren von Rötteln und von Rotenberg hatte, für 60 Mark Silbers an die Deutschordensbrüder von Freiburg verkauft und das Silber erhalten hat. -- Zur Datierung: 1272 Oktober 16 [Corpus Nr. 183] übereignen Leutold und Otto von Rötteln das Gut zu Kappel, das Walther von Falkenstein als Lehen hatte, an das Deutschordenhaus. »Es ist anzunehmen, daß dieser Besitzwechsel [unsere Urkunde] der Übereignung [Corpus Nr. 183] vorausging⟨. (Hefele UB. 1, S. 236). Nach Hefele von gleicher Hand wie Corpus Nr. N 110. --
Literatur
Hefele UB. 1, 236 Nr. 263. Schriftprobe: Hefele UB. 1 (Tafeln), Tafel 63
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50115