Ausstellungsdatum
1290 Februar 7
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Eberhard der Kämmerer von Mainz beurkundet, daß Herr Heinrich Rode, der Ritter von Alzey, zu ihm gekommen war und zwischen sich und seinem Bruder sowie dessen Kindern die Teilung der Lehen gefordert hatte, die er von Eberhard gemeinsam mit ihnen innehatte und die er bei einer rechtmäßig angesetzten Tagung erhielt, als Eberhards [Bd. 5 S. 319 Z. 36 - 38] genannte Leute die Teilung durchführten. Eberhard verleiht jetzt die genannten Lehen an Heinrich Rode und dessen Tochter Lukard, die Ehefrau des Ritters Herrn Hug von Muͦnnenſheim [wohl Mommenheim, Kr. Alzey], und deren Erben, Söhne wie Töchter, als rechtmäßiges Erblehen, und zwar sowohl die Lehen, die Heinrich vor Eberhard durch dessen Leute zugeteilt worden waren als auch diejenigen, die er allein (rᷝane gemeinſchaft</i>) von Eberhard besaß. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50445