Ausstellungsdatum
[13. Jahrhundert, nach 1284 August
20]
Ausstellungsort
Bemerkungen:
In diesem Dokument wird eine Rechtsangelegenheit zwischen den Klöstern Niedermünster [St. Odilienberg/Hohenburg sw. Ober-Ehnheim, Els.] und St. Nabor [bei Niedermünster am Odilienberg, Els.] dokumentiert: Als Elsbeth von der Vlvͤ als Äbtissin des Klosters Niedermünster eingesetzt wurde, erklärten die Angehörigen des Klosters St. Nabor, daß sie die Hofstatt bei St. Nabor und auch diejenige im Tal von Niedermünster einzig und allein gemäß eines Privilegs (rᷝvon gnaden</i>) innehätten, das ihnen von einer früheren Äbtissin von Niedermünster ausgestellt wurde. Die Leute von St. Nabor konnten demnach nicht bestätigen, daß ihnen dieser Besitz als rechtmäßiges Erbgut zustehe, denn die entsprechenden Güter gehörten zu keinem Hof. Die Nutzer der Hofstätten besäßen dort also weder Erbrecht noch das Recht auf Ausübung von Hofrecht (rᷝhoveſ reht</i>). Nun sind sie einmütig vor die neue Äbtissin getreten, um von ihr die Hofstatt im Tal von Niedermünster und die Hofstatt bei St. Nabor abermals in Empfang zu nehmen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50844