Ausstellungsdatum
1299.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Burggraf Konrad [II.] von Nürnberg und seine Ehefrau Agnes beurkunden, daß sie die [Bd. 4 S. 365 Z. 35-38] aufgeführten Gülten aus Gütern zu Ickelheim an den Komtur und die Brüder des Deutschordenshauses Virnsberg gegeben haben. Diese Gülten sollen die Brüder alljährlich einnehmen und davon 10 Pfund Haller an Herrn Walther, Kaplan der Frauen zu Rothenburg, und an dessen Neffen rᷝSchuͤreger</i> zahlen, solange beide, oder einer von ihnen, leben. Nach beider Tode gehören die Gülten rᷝvnſ</i> [= den Ausstellern. Fehler des Schreibers? Man erwartet: dem Deutschordenshaus]. Können die Brüder aus irgendeinem Grunde die Gülten nicht vollständig erhalten, so soll der Ausfall aus anderen Gütern des Burggrafen zu Ickelheim ersetzt werden. Einkünfte, die über das vereinbarte Maß hinausgehen, sollen an den Burggrafen abgeführt werden. -- Vgl. Corpus Nr. 1972. --
Literatur
MZ. 1, 204 f. Nr. 168 ; MZ. 2, 264 f. Nr. 432. Faksimile: Alterthümer Hohenzollern NF. Bd. 1.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40626